BEVOR SIE AM ENDE DIESES DOKUMENTES DIE SCHALTFL─CHE 'JA' ANKLICKEN UND DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, SOLLTEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GR▄NDLICH DURCHLESEN. DURCH ANKLICKEN DER SCHALTFL─CHE 'JA' UND HERUNTERLADEN DER SOFTWARE VERPFLICHTEN SIE SICH, DEN IN DIESER LIZENZ AUFGEF▄HRTEN BEDINGUNGEN FOLGE ZU LEISTEN, UND WERDEN DAMIT ZUM LIZENZNEHMER DIESER LIZENZ. SOLLTEN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ NICHT EINVERSTANDEN SEIN, SO KLICKEN SIE BITTE AUF DIE SCHALTFL─CHE 'NEIN'. DAS LADEN UND DIE BENUTZUNG DIESER SOFTWARE SIND DARAUFHIN UNTERSAGT.
Nach Anklicken der SchaltflΣche "Ja" gewΣhrt Ihnen Rage Games Limited, mit eingetragenem Firmensitz Martins Building, Water Street, Liverpool, L2 3SP ("der Lizenzgeber"), eine einfache, nicht ⁿbertragbare Lizenz fⁿr das beigefⁿgte Produkt "eRacer", einschlie▀lich elektronischer Dokumentation und Zusatzmaterial ("die Software"). Die Lizenz gestattet Ihnen die "Benutzung" (gemΣ▀ nachfolgender Definition) der Software auf einem einzelnen Computersystem ("das System"), nur zu den hierin enthaltenen GewΣhrleistungsbedingungen. Die physische ▄bertragung der Software von einem Computer zu einem anderen Computer ist erlaubt, sofern die Software nur in Verbindung mit jeweils einem einzigen Computer benutzt wird. Die Software darf NICHT ⁿber ein Netzwerk elektronisch von einem Computer zu einem anderen ⁿbertragen werden, sofern vom Lizenzgeber keine ausdrⁿckliche Genehmigung dazu erteilt wurde.
1. Definitionen
1.1 "Benutzung" - bedeutet und umfasst den Gebrauch der Software durch Kopieren, ▄bertragen oder Laden derselben in den permanenten Speicher des Systems zum Zwecke der Bearbeitung der in besagter Software enthaltenen Systemanweisungen oder -aussagen in maschinenlesbarer Form, einzig fⁿr die Benutzung durch den Lizenznehmer zum inhaltlichen VerstΣndnis besagten maschinenlesbaren Materials.
2. Lizenzgebⁿhr
2.1 Bei der Software handelt es sich NICHT um Freeware oder Shareware.
3. GewΣhrleistung des Anwenders
3.1 Durch Akzeptieren dieser Lizenz erklΣren Sie,
3.1.1 dass Sie die Software weder kopieren (au▀er fⁿr den normalen Betrieb und wie unter Absatz 1 weiter oben spezifiziert) noch (in AbhΣngigkeit von den gesetzlichen Bestimmungen) disassemblieren, dekompilieren, zurⁿckentwickeln oder die Software auf andere Weise in fⁿr den Menschen wahrnehmbarer Art reduzieren.
3.1.2 dass Sie keine ganz oder teilweise auf dieser Software beruhenden Produkte ⁿbersetzen, modifizieren, in Netzwerke einbinden, verleasen, vermieten, verleihen, weitervertreiben, unterverleasen, unterlizensieren oder von der Software abgeleitete Produkte erstellen.
3.1.3 dass Sie sΣmtlichen Kopien die in oder auf der Software erscheinenden Urheberrechtsbestimmungen des Lizenzgebers beifⁿgen.
3.1.4 dass Sie die Software nicht ⁿber Mailboxen, File Transfer Protocol-Sites, World Wide Web-Sites, Chat Rooms oder unter Verwendung anderer unerlaubter Mittel ÷ffentlich zugΣnglich machen.
3.1.5 dass Sie die Software nicht fⁿr unmoralische, illegale oder jegliche andere Zwecke verwenden, die als bedrohlich, missbrΣuchlich oder verletzend angesehen werden k÷nnten, einschlie▀lich (jedoch nicht beschrΣnkt auf) Herstellung oder ▄bertragung jeglicher Art von Virus, Worm, Trojanischem Pferd, Cancelbot oder sonstigen destruktiven oder infizierenden Programmen.
3.1.6 dass Sie die Software mitsamt allen Upgrades und Kopien innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf oder Kⁿndigung oder sonstiger Art der Beendigung dieser Lizenz vernichten.
4. Defekte DatentrΣger
4.1 Weist ein beweglicher DatentrΣger, auf dem die Software gespeichert ist, wΣhrend einer von einem Lizenznehmer oder VertragshΣndler des Lizenzgebers gewΣhrten GewΣhrleistungsfrist Material- und/oder Verarbeitungsfehler auf, empfehlen wir Ihnen, den DatentrΣger umgehend zum HΣndler zurⁿckzubringen. Der EinzelhΣndler ist in einem solchen Fall berechtigt, die Vorlage eines Kaufbelegs zu verlangen. Der Hersteller des DatentrΣgers ist in eigenem Ermessen und gemΣ▀ seinen eigenen GeschΣftsbedingungen zur Reparatur und/oder zum Ersatz des DatentrΣgers verpflichtet.
5. Haftung des Lizenzgebers
DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH AUF RISIKO DES K─UFERS. DIE SOFTWARE WIRD GELIEFERT, WIE SIE "LIEGT UND STEHT", OHNE JEGLICHE GEW─HRLEISTUNG, WEDER AUSDR▄CKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH (JEDOCH NICHT BESCHR─NKT AUF) STILLSCHWEIGENDE GEW─HRLEISTUNGEN DER SACHM─NGELHAFTUNG, EIGNUNG F▄R DEN VERTRAGLICHEN ZWECK, RECHTSM─NGELHAFTUNG UND NICHTVERLETZUNG. DER LIZENZGEBER ▄BERNIMMT KEINE GARANTIE, DASS DIE SOFTWARE FREI VON M─NGELN IST ODER DASS DERARTIGE M─NGEL BESEITIGT WERDEN; DER LIZENZNEHMER ▄BERNIMMT DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG F▄R ALLE DURCH DERARTIGE M─NGEL VERURSACHTEN SCH─DEN UND F▄R DIE BESEITIGUNG ODER REPARATUR DER DADURCH VERURSACHTEN KOSTEN UND AUFWENDUNGEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER LIZENZGEBER F▄R SPEZIELLE SCH─DEN, INDIREKTE SCH─DEN ODER FOLGESCH─DEN.
6. Gewerbliche Schutzrechte
Alle Urheberrechte, Warenzeichen und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an dem in der Software enthaltenen oder in Verbindung mit der Software stehenden Material (einschlie▀lich, jedoch nicht beschrΣnkt auf alle Grafiken, Animationen, Audiomaterial und sonstiges nachweislich in Verbindung mit der Software stehendes Material) sind und bleiben alleiniges Eigentum des Lizenzgebers.
7. Kⁿndigung
Sie k÷nnen diese Lizenz jederzeit kⁿndigen, indem Sie die Software samt beiliegender Dokumentation und sΣmtlicher Kopien vernichten. Lizenzgebⁿhren werden nicht zurⁿckerstattet. Der Lizenzgeber behΣlt sich das Recht zur Kⁿndigung fⁿr den Fall vor, dass der Lizenznehmer gegen die vorliegenden GewΣhrleistungsbestimmungen verst÷▀t. Wird einem Lizenznehmer gekⁿndigt, hat er die in Absatz 3 (s.o.) dargelegten Bestimmungen zu befolgen.
8. Gerichtsstand
Diese Lizenz unterliegt dem englischen Recht. Die Parteien stimmen ⁿberein, dass diese Lizenz darⁿber hinaus im Sinne der Richtlinien der EuropΣischen Kommission und des WIPO-Abkommens ⁿber Computerprogramme, Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte ausgelegt werden soll; in Bezug auf die Durchsetzbarkeit dieser Lizenz wird diese Lizenz als "schriftlich" und von beiden Parteien "genehmigt" erachtet.